Es gibt klare juristische Unterschiede zwischen Taxen und Mietwagen. Taxen sind Teil des Öffentlichen Personennahverkehrs. Damit gibt es eine Pflicht zur Beförderung ebenso wie eine Betriebspflicht. Tarife werden von den zuständigen Behörden für das jeweilige Pflichtfahrgebiet festgelegt.
( siehe Paragraph § 47 PBefG Verkehr mit Taxen)
Das bedeutet zum Beispiel, das alle Taxen, die im Landkreis Havelland zugelassen sind nach dem selben Tarif fahren. Der Tarif darf nicht überschritten oder unterschritten werden.
Der Tarif gilt nur wenn eine Fahrt innerhalb des Pflichtfahrbereiches durchgeführt wird.
Taxen verfügen über einen geeichten Fahrpreisanzeiger.
Taxen dürfen öffentlich auf gekennzeichneten Halteplätzen bereitgehalten werden. Sie dürfen auch heran "gewinkt"werden.
Taxen haben keine Rückkehrpflicht zum Betriebssitz.
Das Taxi steht sofort zur Verfügung.
Wird ein bestellter und bestätigter Taxi Fahrauftrag nicht durchgeführt ( Taxi kommt nicht ), besteht ggf. ein Schadensersatzanspruch, wenn dadurch ein Schaden entstanden ist.
Flugzeug / Bahn nicht bekommen, dadurch einen Geschäftstermin verpasst etc.
Der Taxifahrer/in benötigt einen Personenbeförderungsschein und zwingend eine Ortskundeprüfung für den Landkreis / Stadt in der er tätig ist
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Änderung zur Ortskundeprüfung:
Ab dem 01.08.2021 ist keine Ortskundeprüfung mehr erforderlich.
Die Ortskundeprüfung stellt für jeden Taxifahrer/in beim Erwerb des "Taxischeins" die größte Hürde dar .